Masseur wegen sexueller Belästigung in zweiter Instanz verurteilt
Das Landgericht Lübeck hat am Dienstag einen freiberuflichen Masseur wegen eines sexuellen Übergriffs zu einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1.800 Euro an den Frauennotruf Lübeck zahlen. Der Verurteilte hat im Juli 2021 bei einer Ayurveda-Massage in einem Hotel an der Lübecker Bucht eine Urlauberin mehrfach im Intimbereich berührt. Bereits im Februar 2023 war der Mann vom Amtsgericht Eutin (Kreis Ostholstein) zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Da er Berufung einlegte, musste der Fall erneut verhandelt werden. Das Langericht begründete das neue kürzere Strafmaß unter anderem mit der langen Verfahrensdauer.
