Lübeck klagt gegen geplante Anlieferung von AKW-Bauschutt
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig will die Hansestadt verhindern, dass insgesamt rund 1.400 Tonnen Bauschutt aus Brunsbüttel nach Lübeck gebracht werden.
Seit Monaten streiten sich die Stadt Lübeck und das Umweltministerium in Kiel über eine Zwangszuweisung von Bauschutt aus dem AKW Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) auf die Deponie Niemark. Dieser Streit geht nun in die nächste Runde. Die Stadt Lübeck klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Die Klage sei fristgerecht eingereicht worden, erklärte die Stadt. Sie hat nun einen Monat lang Zeit, die Klage ausführlich zu begründen. Und genau darauf wartet das Umweltministerium in Kiel, das für die Atomaufsicht zuständig ist. Es müsse verhindert werden, dass es zu einem Rückbaustopp in Brunsbüttel kommt, erklärte ein Sprecher. Schon im Juni hatte Lübeck gegen die Zwangszuweisung von AKW-Schutt Widerspruch beim Land eingereicht - ohne Erfolg.
Vom Kraftwerksgelände auf die Deponien per Zwangszuweisung
Weil sich landesweit keine Deponie dazu bereit erklärt hatte, das freigemessene Material aus dem AKW aufzunehmen, musste das Land für eine Zwangszuweisung sorgen. Die Deponien in Lübeck-Niemark und Johannistal (Kreis Ostholstein) wurden verpflichtet, den Schutt anzunehmen. Bis Ende 2022 sollen 1.410 Tonnen Rückbau-Abfälle nach Lübeck und 900 Tonnen nach Johannistal gebracht werden. Dabei geht es um solche Abfälle, die nach Strahlenschutzrecht freigegeben, allerdings nicht im Wege des Recyclings verwertbar sind. Aktuell wird der Bauschutt noch auf dem Kraftwerksgelände gelagert.
