Inzidenz unter 50: Diese Kreise können Geschäfte ab Montag öffnen
Einzelhandel, Schulen, Kitas - die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat am Mittwochabend über Öffnungsregelungen in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden - abhängig von der Sieben-Tage-Corona-Inzidenz.
Einkaufen ist in den Kreisen und kreisfreien Städten von Montag an abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert unterschiedlich möglich. Die Geschäfte bleiben bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 geöffnet, teilte die Landesregierung mit. Das betreffe die Kreise und kreisfreien Städte Lübeck, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Ostholstein, Nordfriesland und Plön sowie Kiel. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
"Click & Meet" in einigen Regionen des Landes
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt muss ab Montag das sogenannte "Click & Meet" angeboten werden - also die Möglichkeit zum Shoppen mit Termin. Es ist möglich, direkt vor der Tür nach einem Termin zu fragen. Das betrifft laut Landesregierung die Kreise und kreisfreien Städte Flensburg, Segeberg, Pinneberg, Stormarn, Neumünster, Herzogtum Lauenburg und Dithmarschen. Pro 20 Quadratmeter darf sich nur ein Kunde im Laden aufhalten, hieß es weiter. Die Kontaktdaten müssten erhoben werden.
Was gilt für den Bereich Schule?
Für folgende kreisfreie Städte sowie Kreise bleiben die bestehenden Regeln unverändert: Kiel, Lübeck, Neumünster, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Steinburg, Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Stormarn
- Grundschule: Präsenzunterricht
- 5. und 6. Jahrgang: Präsenzunterricht
- 7. bis Q1 Jahrgang: Wechselunterricht
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Flensburg, Herzogtum Lauenburg und Segeberg:
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
- 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Im Kreis Pinneberg gilt ab dem 29. März
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
- Jahrgangsstufen 7 bis Q1: Distanzlernen
- Abschlussjahrgänge: Präsenzangebote und Prüfungsdurchführung
Keine Änderung für berufsbildende Schulen
Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet die Schulleitung über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts beziehungsweise des Distanzlernens. An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.
Was gilt für die Bereiche Krippen, Kitas, Horte?
Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 29. März:
- Flensburg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb
- Segeberg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb
- Pinneberg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb
- Herzogtum Lauenburg: Kitas, Krippen und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb
Immer mittwochs will die Landesregierung beraten, ob solche Einschränkungen je nach Infektionsgeschehen auch in weiteren Kreisen nötig sind - oder wieder aufgehoben werden können. Die Entscheidung gilt dann jeweils für die kommende Woche.
Entwicklung der Inzidenz in den Kreisen
Unsere Karte bildet die Inzidenzwerte der Kreise in SH ab. Um die jeweiligen Werte zu sehen, fahren Sie mit der Maus über die Kreise (Desktop) oder tippen Sie auf den entsprechenden Kreis (Smartphone und Tablet):
