Geflügelpest: Auch im Kreis Steinburg gilt nun Stallpflicht
Im Kreis Steinburg gilt nun auch eine Stallpflicht für Geflügel. Nach Angaben des Kreises wurde bei verendeten Wildvögeln das Virus H5N1, also die Geflügelpest nachgewiesen.
Durch die Stallpflicht soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Vögel mit Krankheitserregern infiziert werden. Seit November wurde bei 20 verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet das Virus festgestellt, wie die Kreisverwaltung in Itzehoe bekannt gab.
Zuvor hatte der Kreis Ostholstein eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung vom 3. Dezember angeordnet. Auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins hat es bereits zahlreiche positive Funde gegeben. Auch diese führten dazu, dass Kreise die Stallpflicht anordneten.
In diesen Kreisen in Schleswig-Holstein gilt die Stallpflicht
- Steinburg
- Ostholstein
- Nordfriesland
- Herzogtum Lauenburg
- Dithmarschen
- Plön
- Pinneberg
Verschärfte Hygiene-Auflagen für alle Halter und Züchter
Ende November hatte das Landwirtschaftsministerium auf die steigende Zahl der Geflügelpest-Fälle reagiert und landesweit die Hygieneauflagen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verschärft. Ohne Schutzkleidung darf keiner mehr in Ställe, in denen zum Beispiel Hühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse gehalten werden. Auch müssen die Schuhe gewechselt werden. Außerdem müssen an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden.
Die Regeln gelten auch für Halter von Vögeln, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden.
