Der Plenarsaal des schleswig-holsteinischen Landtags © NDR Foto: Eric Klitzke

Landesregierung will verbindliche Frauenquote in Landesunternehmen

Stand: 04.10.2022 17:31 Uhr

In Schleswig-Holstein soll laut einem Gesetzentwurf in Führungsgremien von Sparkassen, Landesunternehmen und -beteiligungen bald eine Frauenquote von 50 Prozent gelten.

Schleswig-Holstein will eine verbindliche Frauenquote einführen. Das Kabinett hat am Dienstag auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Quote gelte für die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Landesunternehmen und Landesbeteiligungen sowie die Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Unter anderem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gehören zu den Landesbeteiligungen.

"Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen dürfen. Leider sind wir in puncto Gleichstellung immer noch nicht da, wo wir hinwollen", so Heinold. Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Landtag, der am Ende entscheidet.

Ungleichgewicht von einer Person erlaubt

Laut der Finanzministerin zeigt es sich immer wieder, dass freiwillige Regelungen nicht den gewünschten Effekt hätten. "Deshalb haben wir uns entschieden, als Land mit gutem Beispiel voranzugehen". Künftig müssen laut des Gesetzentwurf bei Besetzungen von entsprechenden Gremien Männer und Frauen in gleichen Teilen berücksichtigt werden, erlaubt ist ein Ungleichgewicht von einer Person. "Wirkliche Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn wir keine Quote mehr brauchen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg", sagte Heinold. Gehört dem Geschäftsführungsorgan nur eine Person an, sollen Frauen und Männer sich bei Neubesetzung abwechseln.

FDP gegen Quote

Die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer, äußerte sich mit Zweifeln zur Frauenquote für Landesunternehmen und Sparkassen. "Wenn man per Gesetz eine Quote vorschreibt, droht, dass die Posten unnötig lange unbesetzt bleiben", meint Krämer. Bedenklich sei darüber hinaus, dass die Qualifikation keine Rolle mehr spielen soll, da im Zweifel ein besser qualifizierter Mann aufgrund der Frauenquote nicht zum Zuge kommt. "Für uns gilt das Prinzip der Bestenauslese - sollte es mehr qualifizierte Frauen als Männer geben, muss auch ein Frauenanteil von mehr als 50 Prozent möglich sein", sagt die FDP-Politikerin. Die Praxis zeige auch, dass sich in einigen Branchen unglaublich wenige Frauen für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bewerben würden.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 04.10.2022 | 14:00 Uhr

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