Schneefälle und Gewitter im Norden Schleswig-Holsteins
Das Wetter in Schleswig-Holstein schlägt Kapriolen und bringt neben Sonne und Schnee auch Gewitter mit sich. Verkehrsteilnehmer haben sich laut Polizei insgesamt gut auf den Wintereinbruch vorbereitet.
Das Wetter in Schleswig-Holstein sorgt am Mittwoch beim Blick aus dem Fenster für sehr unterschiedliche Landschaften: Gab es im Süden des Landes viel Sonnenschein, wurde der Norden rund um Flensburg und im nördlichen Nordfriesland von einer weißen Schneedecke umhüllt. Dazu kam stellenweise auch noch Gewitter.
Glätte sorgt nur vereinzelt für Unfälle
Laut Polizei haben sich die Verkehrsteilnehmer im Norden gut auf den Wintereinbruch eingestellt. In Flensburg, im Kreis Schleswig-Flensburg und in Nordfriesland gab es nach Angaben eines Polizeisprechers vereinzelt Unfälle, meist Autos, die in den Graben gerutscht waren. In Flensburg hatten einige Busse bis zu 20 Minuten Verspätung.
Diplom-Meteorologe Sebastian Wache von der Wetterwelt in Kiel erklärt die Gewitter im Norden mit den starken Temperaturunterschieden über der Nordsee. Das Wasser habe sechs Grad plus, die Wolken in fünf Kilometern Höhe minus 40 Grad. Da sei auch in den nächsten Tagen mit Blitz und Donner zu rechnen.
Feuerwehr warnt vor Betreten von Eisflächen
Auf Bächen und Seen im Land haben sich durch den Frost der letzten Tage Eisflächen gebildet. Hier besteht Einbruchgefahr, warnt der Landesfeuerwehrverband: Was am Tag zuvor noch tragfähig war, könne über Nacht zerbrechlich werden. Das gelte auch für die kommenden Wochen, für die Frost angesagt sind. Der Verband bittet deshalb Eltern, ihre Kinder über die Gefahren von Eisflächen aufzuklären und sie zu ermahnen, nur freigegebene und bewachte Eisflächen zu betreten.
Winterdienst im Stadtgebiet
Dass der Schneefall auch Verpflichtungen mit sich bringt, daran erinnert unter anderem Husum im Kreis Nordfriesland. Unter dem Motto "Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür", erinnert die Stadt an die Räum- und Streupflicht der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt sei nur verpflichtet auf Hauptstraßen und an gefährlichen Stellen einen Winterdienst durchzuführen.