Coronavirus: Wichtige Telefonnummern für SH
Welche Nummer rufe ich an, wenn ich Symptome aufweise? Wen kontaktiere ich bei Fragen? Uns erreichen zahlreiche Fragen rund um das Coronavirus. Wir geben einen Überblick über alle wichtigen Rufnummern und die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kreise.
Kontaktieren Sie bei Symptomen zuerst telefonisch Ihren Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung unter der 116 117 oder die ebenfalls kostenlose, aber landesweite Hotline (0800) 455 65 50. Weitere allgemeine Rufnummern sind:
- (030) 34 64 65 100 - Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
- (0431) 79 70 00 01 - Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
- (0800) 01 17 722 - Unabhängige Patientenberatung
Hier finden Sie Informationen und Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sowie die Bürgertelefone der Kreise
- Kreis Dithmarschen - Bürgertelefon: (0481) 97 20 00
- Flensburg - Infotelefon: (0461) 85 85 85
- Herzogtum Lauenburg - Verweis auf Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
- Kiel - Bürgertelefon: (0431) 901 3333
- Lübeck - Gesundheitsamt Lübeck: (0451) 115
- Neumünster - Bürgertelefon: (04321) 942 30 03
- Nordfriesland - Verweis auf Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
- Ostholstein - Allgemeine Informationen über das Bürgertelefon: (04521) 78 87 55
- Pinneberg - Bürgertelefon: (04121) 45 02 50 00
- Plön - Allgemeine Infos über das Bürgertelefon: (04522) 74 37 43
- Rendsburg-Eckernförde - Bürgertelefon des Kreis-Gesundheitsamtes: (04331) 20 28 50
- Schleswig-Flensburg - Verweis auf Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums
- Segeberg - Hotline des Infektionsschutzes bei Symptomen: (04551) 951 98 33
- Steinburg - Bürgertelefon für allgemeine Fragen: (04821) 88 87 30
- Stormarn - Bürgertelefon: (04531) 160 11 60
Eigene Mailadresse für Stadt Kiel
Seit Dienstag (17.3.) hat die Stadt Kiel die E-Mail-Adresse amt24@kiel.de im Einsatz. Sie ist für dringende Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorgesehen. Hier werden Anfragen zu der erlassenen Allgemeinverfügung (zum Beispiel Schließung und Notbetrieb von Kitas und Schulen, Verbot von Veranstaltung, Auflagen für beziehungsweise Schließung von Betrieben) und zum eingeschränkten Dienstleistungs- und Serviceangebot der Landeshauptstadt Kiel schnellstmöglich beantwortet. Eine medizinische Beratung kann hier grundsätzlich nicht erfolgen.
Erlasse und FAQ der Landesregierung
Alle Landesverordnungen und Erlasse, die das Land Schleswig-Holstein zur Corona-Pandemie herausgibt, sind hier zu finden. Fragen und Antworten gibt es hier.
