Homeoffice von der Steuer absetzen?
Arbeiten am Küchentisch oder in der provisorisch eingerichteten Arbeitsecke - viele Menschen müssen in der Corona-Zeit improvisieren. Lars Harms (SSW) warb in der Landtagsdebatte am Mittwoch dafür, dass die mit der Heimarbeit verbundenen laufenden Kosten vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Strom, Wasser, Wohnungsnebenkosten oder Telekommunikationsgeräte.
Regelung für Lehrer auf alle ausweiten
Für Harms gilt es, hier eine Lücke zu stopfen: "Es ist ja derzeit so, dass man ein eigenes Arbeitszimmer haben muss. Das hat kaum jemand. Bei Lehrern ist es dagegen so geregelt, dass sie tatsächlich auch ihren Schreibtisch absetzen können." Diese Regelung solle es für alle Menschen in Schleswig-Holstein geben, die zu Hause arbeiten. Anteilig solle neben den Nebenkosten auch die Quadratmeterzahl berücksichtigt werden. "Wir finden es nur gerecht, wenn Arbeit nach Hause verlagert wird, dass die Kosten nicht bei denjenigen hängen bleiben, die die Arbeit machen sollen", so Harms.
Weitere Beratungen im Ausschuss
Die CDU warnte davor, jeden Einzelfall regeln zu wollen und sprach sich für eine Regelung aus, die überwiegend mit festen Pauschalen arbeitet. Auch die SPD forderte klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice, allerdings nicht nur im Steuerrecht. Die Grünen betonten, es solle nur der echte Aufwand steuerlich geltend gemacht werden können. Die AfD forderte in einem eigenen Antrag eine Novellierung des Arbeitsstättengesetzes: Homeoffice brauche verbindliche rechtliche Regelungen auch beim Arbeitsschutz. Die Abgeordneten werden nun im Ausschuss weiter beraten.
