Badeaufsicht ja oder nein? Gesetz soll kommen
Im vergangenen Jahr befürchteten viele Bürgermeister in Schleswig-Holstein, bei Unfällen an Badestellen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Deshalb waren zum Beispiel viele Badestege abgesperrt. Jetzt soll ein Gesetz kommen, das den Kommunen die Rechtsunsicherheit nimmt. Dazu gab es am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages eine Anhörung. Das geplante Gesetz soll regeln, wann Gemeinden und Ämter, die eine öffentliche Badestelle eingerichtet haben oder betreiben, für eine Badeaufsicht sorgen müssen.
Wird Eintritt genommen, muss eine Badeaufsicht her
So muss unter anderem dann eine Badeaufsicht vor Ort sein, wenn Eintritt genommen wird. Und auch dann, wenn es bei Badestellen - die zum Beispiel einen Steg oder eine Badeinsel haben - Gefahren gibt. Das kann beispielsweise eine Strömung sein oder Segelboote, wenn ein Sportboothafen in der Nähe ist.
Gesetz soll vor Sommerpause verabschiedet werden
Marc Ziertmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbands Schleswig-Holstein, ist mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Er schaffe Rechtssicherheit. Außerdem würden die Pflichten der Kommunen konkretisiert, so Ziertmann. Tritt das Gesetz in Kraft, schauen sich die Kommunen ihre Badestellen einzeln an und entscheiden dann, welche Vorkehrungen ergriffen werden müssen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
