Patienten bestohlen? Pflegedienst-Mitarbeiter vor Gericht
Vier Angeklagte im Alter zwischen 34 und 47 Jahren müssen sich ab Dienstag vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Sie sollen pflegebedürftige Menschen beklaut haben, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Taten der beiden Ehepaare aus Osnabrück und Georgsmarienhütte (Landkreis Osnabrück) sollen zwischen August 2018 und Mitte Januar 2019 verübt worden sein - ihnen wird gewerbsmäßiger Bandendiebstahl vorgeworfen. Zwei der Angeklagten sollen laut Gericht als Beschäftigte eines mobilen Pflegedienstes die Wohnungen der Patienten im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausgekundschaftet haben. Sie sollten den Angaben zufolge herausfinden, ob es Geld oder Wertsachen zu holen gab. Anschließenden sollen sie die Schlüssel zur Wohnung an ihre Männer weitergegeben haben, die dort nach Wertsachen gesucht haben.
Angeklagten droht mehrjährige Haftstrafe
Der Schaden durch den Diebstahl von Bargeld, Uhren und Schmuck liegt laut Gerichtssprecher bei mindestens 38.000 Euro. Den Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil könnte bereits Mitte März fallen.