Mord im Klosterwald: BGH bestätigt Osnabrücker Urteil
Die Verurteilung eines 54-Jährigen wegen des Mordes an einer 23 Jahre alten Frau im Klosterwald von Rehburg-Loccum im Jahr 2015 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt den Schuldspruch des Landgerichts Osnabrück vom vergangenen März. Die Richter hatten den Angeklagten zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dagegen legte der 54-Jährige Revision ein. Der Mann war zunächst vom Landgericht Verden zunächst wegen Totschlags verurteilt und dann in einem zweiten Prozess freigesprochen worden, weil es keine Beweise gab. Dagegen wehrte sich die Familie des Opfers. Der Fall landete schließlich beim Landgericht Osnabrück.
