Mindestlohn nicht gezahlt: Unternehmer bekommt Bewährung
Das Amtsgericht Osnabrück hat den Inhaber einer Firma aus der Baubranche zu sieben Monaten Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hat nach Auffassung des Gerichts zwischen 2017 und 2019 in mindestens 40 Fällen seinen Mitarbeitenden nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt. Der Unternehmer hat dadurch zudem 11.000 Euro Abgaben nicht entrichtet. "Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", sagte der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.