Fitnessstudios bleiben zu, Tattoostudios öffnen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die vom Land verordnete Schließung von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie als rechtmäßig bestätigt. Eine Fitnessstudio-Betreiberin hatte sich in einem sogenannten Normenkontroll-Eilverfahren an das OVG gewandt, um gegen die Verordnung der Landesregierung zur Schließung von Fitnessstudios vorzugehen. Dabei hatte sie sich auf ihr Abstands- und Hygienekonzept berufen und eine Gleichbehandlung mit Friseursalons und Gaststätten sowie mit Spitzen- und Profisportlern gefordert. Das OVG wies den Antrag jedoch ab. Demzufolge müssen alle Fitnessstudios in Niedersachsen weiterhin geschlossen bleiben - mit Ausnahme eines Fitnessstudios in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück).
Noch keine Entscheidung für Fitnessstudio in Bad Iburg
Der Betreiber des Bad Iburger Studios hatte sich mit seinem Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Osnabrück gewandt. Das entschied am Montag in seinem Sinne, woraufhin das Fitnessstudio seit Dienstag wieder geöffnet ist. Gegen diese Entscheidung hat das Land Beschwerde eingelegt. Nach Angaben eines OVG-Sprechers sind die Akten aus diesem Verfahren aber noch nicht beim OVG angekommen, sodass es in diesem Fall noch keine Entscheidung gebe. Wann diese fallen wird, konnte er am Freitag auf Anfrage von NDR.de nicht sagen.
Tattoostudios dürfen wieder öffnen
In einem anderen Verfahren hat das OVG entschieden, dass Tattoostudios ab sofort wieder öffnen dürfen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hielt das OVG die in der Verordnung vorgenommene Differenzierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen für nicht zulässig. Denn Friseure und Kosmetiker dürfen seit knapp zwei Wochen wieder Kunden empfangen. Das OVG erkannte keinen Grund dafür, dass dies nicht auch für Tattoostudios gelten soll.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir irrtümlicherweise berichtet, dass das Fitnessstudio in Bad Iburg nach dem OVG-Beschluss wieder schließen muss. Eine Entscheidung dazu steht aber noch aus. In dem aktuellen Verfahren ging es um das Eilverfahren einer anderen Fitnessstudio-Betreiberin.
