Urteil: Frau haftet nicht für Autokredit von Ex-Freund
Eine junge Frau muss laut Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg nicht für den Autokredit ihres früheren Freundes haften. Sie hatte den Darlehensvertrag der Bank mit unterschrieben.
Eine Zahlung von 50.000 Euro an die klagende Bank bleibt ihr demnach erspart. Das OLG Oldenburg begründete seine Entscheidung damit, dass die Bank bei Vertragsschluss gewusst habe, dass die Vereinbarung die Frau finanziell ruinieren könne und sie in emotionaler Verbindung zu ihrem Freund gestanden habe. Banken dürften "eine solche Situation" nicht ausnutzen, argumentierte das Gericht.
Kredit über 90.000 Euro für Autokauf aufgenommen
Die bei Vertragsschluss 20-Jährige hatte nach Gerichtsangaben 2018 mit ihrem damaligen Freund einen Darlehensvertrag über rund 90.000 Euro mit einer monatlichen Rate von 1.000 Euro unterschrieben. Der Freund wollte mit dem Geld alte Kredite umschichten und ein Auto kaufen. Über die Konsequenzen der Unterschrift machte sich die Frau laut Gericht offenbar kaum Gedanken. Als der Freund seine Raten nicht mehr bezahlte, kündigte die Bank den Vertrag. Damit wurde die Restforderung von 50.000 Euro fällig. Zwischenzeitlich trennte sich das Paar den Angaben zufolge. Weil die Bank von dem Ex-Freund das Geld nicht bekam, verklagte das Finanzinstitut die junge Frau. Das Landgericht Oldenburg gab der Bank zunächst recht und verurteilte die Frau zur Zahlung der 50.000 Euro.
Mithaftung laut Gericht "krasse finanzielle Überforderung"
Das OLG sah dies in der Berufung anders: Die Frau sei keine echte Darlehensnehmerin, sondern habe lediglich eine Mithaftung übernommen, hieß es. Laut Gericht ist die Vereinbarung über die Mithaftung der Frau wegen ihrer "krassen finanziellen Überforderung" jedoch sittenwidrig. Die Frau arbeitete bei Vertragsschluss demnach als Bäckereiverkäuferin und verdiente monatlich 1.300 netto.
