Oldenburger stellt Eilantrag auf frühere Corona-Impfung
Ein 73-Jähriger will beim Verwaltungsgericht Oldenburg per Eilantrag eine frühzeitige Impfung gegen das Coronavirus durchsetzen. Er ist schwer krank.
Das Herz des 73-Jährigen ist nur noch zu 22 Prozent leistungsfähig, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Ärzte haben ihm eigenen Angaben zufolge bestätigt, dass er im Falle einer Corona-Infektion sterben könnte. Sich von anderen Menschen zu isolieren, reicht nach Ansicht des 73-Jährigen nicht aus. Er selbst tue das zwar, so gut es gehe. Allerdings sei seine Frau Grundschullehrerin und habe deshalb viele Kontakte. Deshalb will der Oldenburger bevorzugt geimpft beziehungsweise nicht nachrangig behandelt werden.
Land kann bis Montag Stellung nehmen
Bisher sind gesundheitliche Risikofaktoren allein kein Grund, das Vakzin schneller verabreicht zu bekommen. Zunächst sind Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen an der Reihe, anschließend Menschen über 80 Jahren. Weil das Land Niedersachsen diese Regelung der Bundesregierung umsetzt, ist es in dieser juristischen Auseinandersetzung die gegnerische Partei. Bis Montag kann das Land Stellung zu dem Antrag nehmen, muss dies aber nicht, wie NDR 1 Niedersachsen weiter berichtet. Nach Ablauf der Frist entscheiden die Verwaltungsrichter.
Oldenburger will gegebenenfalls OVG anrufen
Gibt ihm die Kammer in Oldenburg recht, hätte dies zunächst keine rechtlichen Vorteile für andere Betroffene, aber doch eventuell eine große Signalwirkung. Lehnen die Oldenburger Juristen den Eilantrag ab, will der 73-Jährige Kläger in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gehen.
