Oberlandesgericht Oldenburg: Kein Verfahren im Fall Qosay K.

In der Sache Qosay K. wird es kein Verfahren geben. Das hat nun in höchster Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Der 19-jährige Qosay K. war nach einer Drogenkontrolle auf einer Delmenhorster Polizeiwache kollabiert und am nächsten Tag im Krankenhaus gestorben. Die Eltern wollten eine Klage und weitere Ermittlungen erzwingen - und sind damit nun schon zweimal gescheitert. Auch das OLG hat beides als nicht zulässig zurückgewiesen. Im Kern sei das Gericht der Ansicht, dass die Eltern weder die Klage noch weitere Ermittlungen erzwingen dürfen, sagte eine Sprecherin des OLG. Die Behörden hätten zudem ausreichend ermittelt und kein entsprechendes Fehlverhalten der Polizisten festgestellt, das den Tod verursacht hat.
