Küste: Gericht bestätigt Parkverbot für Wohnmobile

Weiterhin kein Übernachten an der Küste - auch nicht im Wohnmobil: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Eilanträge eines Wohnmobiltouristen aus dem Landkreis Leer gegen Parkverbote über Ostern an der niedersächsischen Küste abgelehnt. Die Verbote gelten in den Landkreisen Aurich und Wittmund für Wohnmobile und Wohnwagen. Der Wunsch des Touristen auf freies Reisen und insbesondere Parken seines Wohnmobils sei nicht so schwer zu gewichten wie die Absicht der Landkreise, die Bürger vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus zu schützen und die medizinische Versorgung zu gewährleisten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
