Gericht untersagt Auslieferung von Ukrainer
Der ukrainische Millionär Alexander Onischtschenko darf nicht in sein Heimatland ausgeliefert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Die Richter begründeten dies mit den zu erwartenden schlechten Haftbedingungen. Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, nach denen verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards nicht gewahrt seien. Onischtschenko sei deshalb aus der Haft zu entlassen.
Festnahme im November 2019
Der 50-Jährige war Ende November 2019 auf Bitten der ukrainischen Justiz in Achim (Landkreis Verden) festgenommen worden. Seitdem saß er in Oldenburg in Auslieferungshaft. Dem bekannten Reitsportler und Ex-Parlamentsabgeordneten wird in seiner Heimat Korruption vorgeworfen. Er soll zuvor ein Buch veröffentlicht haben, in dem er den ukrainischen Ex-Präsidenten Petro Poroschenko selbst der Korruption beschuldigte.
Haftbedingungen in Kiew sollen unmenschlich sein
Nach Angaben des Oberlandesgerichts sollte der Inhaftierte nach der geforderten Auslieferung zunächst in ein Untersuchungsgefängnis in Kiew kommen. Dieses sei 2017 vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besucht worden. Das Gremium des Europarates habe berichtet, dass die Haftanstalt nicht den Erfordernissen der Europäischen Menschenrechtskonvention entspreche, da die Hafträume häufig stark überbelegt und in einem sehr schlechten Zustand seien. Die Haftbedingungen seien unmenschlich und erniedrigend, hieß es.
Antwort der ukrainische Behörden unzureichend
Das Oldenburger Gericht hatte die ukrainischen Behörden deshalb um eine inhaltlich differenzierte Beschreibung der zu erwartenden Haftbedingungen gebeten. Diese hätten jedoch nur allgemeine Angaben gemacht und pauschal mitgeteilt, das die internationalen Standards eingehalten würden. Diese Zusicherung hielten die Richter nicht für ausreichend.
