Fallschirm-Absturz in Ganderkesee: Kein Fremdverschulden
Im Fall des tödlich verunglückten Fallschirmspringers aus dem Landkreis Stade liegen keine Hinweise auf Fremdverschulden vor. Das hat die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg heute mitgeteilt.
Der Mann war am Sonnabend in ein Maisfeld in Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) gestürzt, weil sich weder Haupt- noch Rettungsschirm öffneten. Zuvor war er mit zwei weiteren Männern aus einem Flugzeug gesprungen. Die beiden anderen Springer seien unter den Augen von 60 bis 100 Zuschauern sicher gelandet, so die Polizei. Bei dem 35-Jährigen habe jedoch der Fallschirm Probleme bereitet. Auch der Reserveschirm öffnete sich nicht.
Kein Suizid
Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft war der 35-Jährige ein erfahrener Springer. Allein vorgestern habe er schon drei Sprünge absolviert, bevor der vierte tödlich endete. Daher scheide auch ein Suizid ziemlich sicher aus. Der Mann soll seinen eigenen Fallschirm benutzt und auch gepackt haben.
Schwierige Suche nach Verunglücktem
Die Suche nach dem Mann gestaltete sich schwierig. Die Ortsfeuerwehren Ganderkesee, Bergedorf und Falkenburg sowie mehrere Polizeistreifen waren im Einsatz. Erst rund zwei Stunden nach dem Unglück sichtete die Besatzung eines Polizeihubschraubers den leblosen Körper. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 35-Jährigen feststellen. Ein Kriseninterventionsteam betreute vor Ort die beiden anderen Fallschirmspringer und die Einsatzkräfte.
