Reise wegen Corona ausgefallen: Hotel muss Kosten erstatten
Ein Hotel muss Gästen die Zimmerkosten erstatten, wenn sie wegen eines coronabedingten Beherbergungsverbots gar nicht erst anreisen konnten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.
Zwar hatte die Klägerin für ein Hotel in Lüneburg Mitte Mai 2020 einen nicht stornierbaren Tarif gewählt, von dem Vertrag sei sie aber einige Tage zuvor wirksam zurückgetreten. Das Urteil sei über den Fall hinaus für Hotelbuchungen während der Pandemie von Bedeutung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger.
Frau verlangt Erstattung wegen Beherbergungsverbots
Die Frau hatte im Herbst 2019 - also vor Ausbruch der Corona-Pandemie - drei Doppelzimmer gebucht. Nachdem das Land Niedersachsen ein Beherbergungsverbot erlassen hatte, bat die Klägerin vergeblich um Erstattung der seinerzeit sofort bezahlten Rechnung. Weil das Hotel, Mitglied einer Hotelgruppe mit Sitz in Berlin, nur eine Verschiebung bis Ende 2020 anbot, zog sie vor Gericht.
Revision des Hotels scheitert vor BGH
Die Vorinstanzen hatten ihr Recht gegeben und den Anspruch auf Rückzahlung bejaht. Dagegen ging das Unternehmen in Revision. Diese hatte am BGH keinen Erfolg. Das Hotel habe die geschuldete Leistung nicht erbringen können. Wiederum sei der Klägerin wegen des wechselhaften Pandemiegeschehens kein weiteres Abwarten zuzumuten gewesen, erklärte Bünger.