Nach Mord in Stader Imbiss: BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe
Es bleibt dabei: Das Urteil gegen einen 29-jährigen Mann, der in einem Imbiss in Stade einen Menschen mit einer Schusswaffe getötet hat, ist rechtskräftig. Das teilte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Anfrage des NDR Niedersachsen mit. Wie aus einem veröffentlichten Beschluss hervorgeht, hat das oberste deutsche Gericht die Revision des Mannes verworfen. Der Fall muss somit nicht erneut verhandelt werden. Von einer weiteren Adhäsionsentscheidung, die den Anspruch auf Schmerzensgeld regelt, sehe der BGH zudem ausdrücklich ab, teilte der Sprecher mit. Der 29-Jährige hatte im vergangenen September einen Imbiss-Mitarbeiter in Stade erschossen und danach versucht, zwei weitere Menschen zu töten.
