Gnade für Gröning? Entscheidung nächste Woche
Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) will bis Mitte kommender Woche über das Gnadengesuch des zu vier Jahren Haft verurteilten früheren SS-Mannes Oskar Gröning entscheiden. Das sagte sie bei einem Besuch des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg gegenüber NDR 1 Niedersachsen. Havliza hat das letzte Wort darüber, ob Gröning seine Strafe antreten muss.
"Kann man nicht übers Knie brechen"
Ein solches Gnadengesuch sei auch für eine erfahrene Richterin etwas ganz Besonderes, so Havliza. Es gelte, alle Aspekte sehr ausgewogen auch im Herzen zu bewegen. "Es ist bei Gnadenverfahren so, dass sie möglichst beschleunigt zu behandeln sind", sagte die frühere Richterin. "Aber übers Knie brechen, kann man so eine Entscheidung auch nicht." Im Moment sei sie noch dabei, sich in die Akten einzulesen. Havliza betonte, dass sie Gröning nicht persönlich kenne und bisher nur aus der Presse über den Fall informiert sei.
Havliza hat verschiedene Möglichkeiten
Die Ministerin könne in großer Freiheit über entsprechende Gesuche entscheiden, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Ein Straferlass sei dabei ebenso denkbar wie ein Haftaufschub oder die Umwandlung in eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe. Gröning könne auch jederzeit erneut um Gnade bitten, falls sein jetziges Gesuch abgelehnt werde. Die förmlichen Rechtsmittel seien allerdings ausgeschöpft.
JVA Uelzen oder Freiheit?
Der 96-jährige Gröning hatte ein zweites Gnadengesuch direkt an die Ministerin gestellt, nachdem die Lüneburger Staatsanwaltschaft sein erstes Anliegen abgelehnt hatte. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seither versucht er mit allen juristischen Mitteln, den Haftantritt zu verhindern. Falls Gröning die Strafe antreten muss, soll er in der Justizvollzugsanstalt Uelzen untergebracht werden.
