Gewaltvorwürfe gegen Betreuerinnen von Kirchenfreizeit
In der evangelischen Gemeinde St. Petri in Buxtehude sollen zwei ehrenamtliche Betreuerinnen auf Kirchenfreizeiten Übergriffe auf Kinder verübt haben. Die Kirche gibt Versäumnisse zu.
Wie das Wochenblatt zuerst berichtete, werden den beiden Frauen körperliche und psychische Übergriffe vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich demnach zwischen 2006 und 2009. Die Vorwürfe kochten wieder hoch, nachdem eine der Beschuldigten verstorben war und der Pastor der Gemeinde einen sehr wohlwollenden Nachruf auf sie verfasst hatte. Als dieser im Dezember im Gemeindebrief erschien, meldeten sich Betroffene von damals.
Kinder des Nachts draußen ausgesperrt
Unter anderem sollen die Betreuerinnen ein Mädchen, das Fieber hatte, zu einer heiß-kalten Wechseldusche gezwungen haben. Laut Wochenblatt beklagen Betroffene auch, dass Kinder nachts längere Zeit draußen im Dunkeln ausgesperrt worden seien, weil sie unerlaubt auf einer Wiese gespielt hätten. Ein Kind habe bis Mitternacht im Speisesaal bleiben müssen, weil es nicht aufgegessen habe.
Superintendent sieht Fehler bei Pfarramt und Kirchenvorstand
Schon damals hätten Pfarramt und Kirchenvorstand besser hinschauen müssen, sagte Superintendent Martin Krarup dem NDR. Denn bereits 2009 hatte sich eine betroffene Mutter mit Vorwürfen an die Kirche gewandt. Stattdessen durften die Betreuerinnen bis 2012 - also noch drei weitere Jahre - Freizeiten leiten. Sie schieden dann aus, weil sie kein Kind im Rollstuhl mitnehmen wollten, wie Krarup sagte.
Pastor bestreitet, schon 2020 von Vorwürfen gewusst zu haben
Die Kirche und der heutige Pastor stehen aber auch in der Kritik für ihren Umgang mit den Vorwürfen. So soll der Pastor bereits vor Jahren davon gewusst haben. Nach einer Anzeige vor einigen Jahren baten die Ermittler auch den Pastor um Informationen zu den beiden Freizeit-Leiterinnen. Der Pastor sagte nun dem NDR, dass Jahre später in seinem Kopf keine Verbindung zwischen der Anfrage und der Verstorbenen aufgetaucht sei. Sonst hätte er den positiven Nachruf in dieser Form nie geschrieben, wie er sagt.
Pastor: Externer Moderator wäre hilfreich gewesen
Kritisiert wird auch, dass der Pastor auf die Beschwerden auf den Nachruf wochenlang nicht reagiert habe - und dann wohl so knapp, dass auch der Superintendent sagt: Da hätte man schneller und direkter auf die Betroffenen zugehen müssen. Insgesamt habe die Kirchengemeinde nicht richtig gehandelt. Das habe die Opfer zusätzlich verletzt. Der Pastor sieht das allerdings anders: Er habe eine erste Antwort jeweils nach ein bis zwei Tagen geschickt, schon im Dezember und Januar habe es Schriftverkehr und Gespräche gegeben. Im Nachhinein wäre das Hinzuziehen eines externen Moderators aber hilfreich gewesen.
Taten verjährt - keine strafrechtlichen Folgen
Einig ist man sich im weiteren Umgang mit den Betroffenen: Sie sollen endlich gehört werden. Außerdem, so Superintendent Krarup, wolle man analysieren, welche Strukturen all die Jahre verhindert haben, dass die Geschehnisse bei den Freizeiten aufgearbeitet wurden. Strafrechtlich hat das Ganze keine Konsequenzen mehr: Die Ermittlungen von 2020 wurden eingestellt, weil der Vorwurf der Körperverletzung zu dem Zeitpunkt bereits verjährt war. Und der noch schwerer wiegende Tatvorwurf "Misshandlung von Schutzbefohlenen" war laut Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.
