Stand: 01.12.2021 07:51 Uhr
Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen des Landkreises Rotenburg
Teile des Landkreises Rotenburg (Wümme) gehören jetzt zur Geflügelpest-Überwachungszone. Diese war eingerichtet worden, nachdem die ansteckende Krankheit auf einem Geflügelhof im Landkreis Harburg festgestellt worden war. Betroffen sind die Gemeinden Fintel, Lauenbrück und Sittensen. Das hat der Landkreis Rotenburg bekannt gegeben. Dort muss das Geflügel jetzt im Stall bleiben und es müssen besondere Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Verendete Tiere müssen den Behörden gemeldet werden.
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