Gastronomen gegen Ausschluss von Ungeimpften
Gastronomen in Niedersachsen stehen einer sogenannten 2G-Regelung, wie sie in Hamburg kommen könnte, skeptisch gegenüber. Danach hätten nur Geimpfte und Genesene Zugang in Etablissements.
So sagte Martin Zackariat vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Lüneburg, dass das Service-Personal mit der aktuellen 3G-Regelung schon sehr viel zu tun habe: Schließlich müssten von allen Gästen zunächst die entsprechenden Nachweise kontrollieren. 3-G bedeutet: Nur gegen Corona Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt, beispielsweise zu Restaurants, Clubs oder Theatern. Unter einer 2G-Regel müssten sich die Mitarbeiter auch noch mit Kunden auseinandersetzen, die nicht genesen oder geimpft sind und einfach mit einem Test vor der Tür stehen.
Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter kennen?
Differenzierter ist das Bild bei der Frage, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können sollten. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg hält man das für eine Möglichkeit, die Organisation im Betrieb zu erleichtern. Denn: Immer mehr Arbeitnehmer kämen aus dem Homeoffice zurück, so ein Sprecher. Arbeitgeber könnten mit einer Abfrage besser einschätzen, welches Risiko bestünde, im Unternehmen an Covid 19 zu erkranken. Von der IHK Stade heißt es hingegen: Weil es keine Impfpflicht gebe, sei es auch dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich nicht erlaubt, den Impfstatus abzufragen. Die Gewerkschaft IG Metall warnt vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft am Arbeitsplatz, wenn der Impfstatus abgefragt werden dürfte.
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