Stand: 02.04.2024 11:17 Uhr

Einbrecher "mit großen Zähnen" - Vierjähriger wählt Notruf

Handybildschirm © Imago
Der Missbrauch des Notrufs kann mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Haft bestraft werden. (Themenbild)

Der Anruf eines vierjährigen Jungen hat in Winsen (Landkreis Harburg) einen eiligen Polizeieinsatz ausgelöst. Nach Angaben der Beamten meldete der Junge am Freitag, dass sich in der Wohnung ein Einbrecher "mit großen Zähnen" aufhalte. Eine Streife habe daraufhin schnellstmöglich die Anschrift überprüft. Dort habe sich herausgestellt, dass der Vierjährige das Handy seiner Mutter für einen Scherz stibitzt hatte. Sie selbst habe nichts von dem Vorfall mitbekommen - bis die Beamten vor der Tür standen. Weil der Junge noch so klein ist, beließ es die Polizei bei einer Ermahnung. Allerdings weisen die Beamten darauf hin, dass solche grundlosen Anrufe auch strafbar sein können.

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