Urteil: Kindergeld-Regelung für Ausländer verfassungswidrig
Etliche Familien aus Nicht-EU-Ländern haben in Deutschland jahrelang zu Unrecht kein Kindergeld bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Nachhinein eine Vorschrift für verfassungswidrig und nichtig, die von 2006 bis 2020 in Kraft war. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. Laut der alten Regelung stand Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach Deutschland gekommen sind, das Kindergeld erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu - und wenn sie im Arbeitsmarkt integriert waren. Dieser letzte Zusatz war nach Ansicht der Richterinnen und Richter nicht gerechtfertigt. Sie hatten 2012 schon eine wortgleiche Regelung zum Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt. Zum 1. März 2020 änderte der Gesetzgeber dann die Vorschrift beim Kindergeld. Profitieren werden von der Entscheidung aber wenige Familien - nämlich nur Mütter und Väter, die gegen die Ablehnung ihres Kindergeld-Antrags geklagt hatten und deren Verfahren noch laufen - wie am Finanzgericht in Hannover, das die Fälle in Karlsruhe vorgelegt hatte.