Straßenausbaubeiträge in Springe sind unwirksam
Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Springe (Region Hannover) sind in der derzeitigen Form unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch entschieden. Die entsprechende Satzung der Stadt verstoße aus mehreren Gründen gegen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Stadt könne die Fehler aber rückwirkend beseitigen. Ein Anwohner hatte gegen die Satzung der Stadt über wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau geklagt. Anders als bei einmaligen Beiträgen müssen in diesem Fall alle Anwohner eines Ortes oder eines Gebiets rund um den Ausbau- oder Sanierungsort anteilig zahlen.
