Region Hannover hebt Ausgangssperre nach OVG-Beschluss auf
In der Region Hannover gilt ab sofort keine Ausgangssperre mehr. Die Region hob die Beschränkung auf. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Sperre für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt.
Ursprünglich galt für den Zeitraum vom 1. bis 12. April in der Region Hannover eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung infrage gestellt und die Region dagegen Beschwerde eingelegt. Das OVG begründet seinen Beschluss am Dienstag damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten. Damit wies es die Beschwerde der Region gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ab.
Genug unternommen, um Kontaktbeschränkungen zu kontrollieren?
Das Gericht fand in seiner Begründung des Eilbeschlusses deutliche Worte. So könne die Ausgangsbeschränkung nur "das letzte Mittel" sein, wenn andere Optionen nicht mehr griffen. Die Region Hannover "habe zudem nicht ansatzweise nachvollziehbar aufgezeigt, dass und in welchem Umfang sie bisher Bemühungen unternommen habe, die behauptete unzureichende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durch staatliche Kontrolle und staatliches Eingreifen zu verbessern", heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des OVG.
"Nicht nachprüfbare Behauptungen"
Außerdem könne die Region nicht ausreichend darlegen, in welchem Umfang die angeführten regelwidrigen nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum tatsächlich stattfänden. In der Mitteilung heißt es zur Begründung der Richter weiter: "Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären." Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie sollte mehr über die Infektionswege bekannt sein. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.
Alternative Option: Betretungsverbot?
Die Region Hannover hatte sich unter anderem auf spätabendliche Treffen - vor allem junger Leute - auf öffentlichen Plätzen berufen. Hier kämen nach Ansicht des Gerichts Betretungsverbote als "mildere Mittel" in Frage. Solange die Behörden andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichend durchsetzten, erscheine es nicht angemessen, alle Personen einer Ausgangssperre zu unterwerfen, nur weil sich Einzelne nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.
