Rathausaffäre: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein
Nach der Verurteilung von Hannovers Ex-OB Schostok in der Rathausaffäre hat die Staatsanwaltschaft Widerspruch angekündigt. Schon beim ersten Urteil des Landgerichts 2020 war sie in Revision gegangen.
Der Widerspruch sei "fristwahrend" und vorsorglich geschehen, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Kathrin Söfker, am Donnerstag. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover abgewartet und gründlich geprüft - auch auf die Erfolgsaussichten der Staatsanwaltschaft Hannover. Dann werde entschieden, ob die Behörde Revision einlege. Ein Grund dafür sei auch, dass der Strafrahmen von der Bewertung der Staatsanwaltschaft abgewichen sei. Diese hatte Bewährungsstrafe von acht Monaten für Schostok gefordert. Das Gericht hatte Schostok nach am Mittwoch am Ende eines Revisionsprozesses der Rathausaffäre wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Schostoks früherer Büroleiter und Chefjurist Frank Herbert wurde freigesprochen.
Prozess um unzulässige Zulagen
In der sogenannten Rathausaffäre um Stefan Schostok und seinen ehemaligen Büroleiter geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Seit Oktober 2017 wusste Schostok nach Überzeugung des Gerichts von der Rechtswidrigkeit der Zulage, stoppte sie aber nicht.
Staatsanwaltschaft hat schon einmal Revision eingelegt
Das Landgericht Hannover hatte Schostok im April 2020 vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, Herbert erhielt eine Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen. Damals legte die Staatsanwaltschaft Hannover in beiden Fällen Revision ein. Auch Herbert wandte sich gegen das Urteil. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil im vergangenen Juli: Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf, urteilten die Bundesrichter. Deshalb wurde das Verfahren zurück an das Landgericht verwiesen - und kam dort am Mittwoch zu einem vorläufigen Ende.
