OLG Celle verurteilt Islamisten-Unterstützer zu Haftstrafe
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen weiteren Islamisten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Unterstützer des sogenannten Islamischen Staats (IS) muss für dreieinhalb Jahre in Haft.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seinen zum IS nach Syrien ausgereisten Bruder in den Jahren 2015 bis 2017 finanziell und logistisch unterstützt hat. So hat der 38-Jährige demnach unter anderem 17.000 Euro und die Ausreise der Ehefrau des Bruders sowie der Kinder des Paars nach Syrien organisiert.
Mitglied des verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim
Der 38-Jährige soll zum Umfeld des früheren IS-Chefanwerbers Ahmad A., genannt "Abu Walaa", gehören. Der Angeklagte war unter Ahmad A. ebenso wie sein Bruder Mitglied des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim (DIK) - einem zentralen Knotenpunkt der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das OLG Celle hatte A. im Februar nach einem mehrjährigen Terrorprozess zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Senats hatte der Verurteilte als offizieller Vertreter des IS in Deutschland agiert und eine zentrale Rolle bei der Rekrutierung neuer Kämpfer gespielt.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Laut Gericht bestritt der 38-Jährige während des Verfahrens, von einer IS-Mitgliedschaft seines Bruder gewusst zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass der Bruder sich für die Zivilbevölkerung in dem Bürgerkriegsland eingesetzt habe. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Haftstrafe beantragt. Die Verteidigung des Mannes plädierte für einen Freispruch. Beide Parteien können gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einlegen.
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