Niedersachsen bringt verändertes Pflege-Gesetz auf den Weg
Um die Situation in der Pflege zu verbessern, will Niedersachsen sein Pflegegesetz ändern. Für die Landesregierung ein Meilenstein, für Opposition und Verbände ein Schritt in die richtige Richtung.
"Diese Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Meilenstein für eine gute Pflege in Niedersachsen", sagte Sozialministerin Daniela Behrens am Donnerstag im Plenum. Das Gesetz sieht unter anderem tarifgerechte Löhne vor - laut Behrens ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Beschwerdestelle geplant
Nach dem Gesetz solle unter anderem im Büro der Landespatientenschutz-Beauftragten eine Beschwerdestelle für Pflege geschaffen werden, erläuterte die Ministerin. An diese könnten sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. So könnten Missstände früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen korrigiert werden.
Pflegeberichte sollen besser genutzt werden
Zudem sollen der Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen besser aufeinander abgestimmt und konsequent genutzt werden. So könnten regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhoben werden, die die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbrächten. Das werde auch für Kommunen eine wichtige Planungshilfe für angepasste Angebote vor Ort sein.
Herzstück Tariftreue
Für die Grünen sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz, die Gesetzesnovelle sei "ein erster Schritt zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege", weitere müssten folgen. Herzstück sei die Tariftreue oder die tarifangeglichene Vergütung mit Wirkung zum 1. September 2022. "Ich hoffe, dass sich unsere Erwartungen durchsetzen und keine sozialen und auch privaten Anbieter auf der Strecke bleiben." Die Pflege müsse adäquat bezahlt werden, sonst könne sie nicht die Qualität liefern, "die wir für die zu pflegenden Menschen benötigen".
Fast 3.500 Menschen brauchen Kurzzeitpflege
Auch die Kurzzeitpflege wird in der Novelle berücksichtigt. Neben den mehr als 93.000 Menschen in Dauerpflege benötigten fast 3.500 Menschen Kurzzeitpflege. Insbesondere im ländlichen Raum fehlten aber die entsprechenden Plätze. "Wir hoffen, dass mit den eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von sieben Millionen zukünftig wieder verstärkt Kurzzeitpflegeplätze eingerichtet werden", so Janssen-Kucz.
AWO sieht Nachbesserungsbedarf
Der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt in Niedersachsen, Marco Brunotte, argumentierte ähnlich. "An vielen Stellen wurden Schritte in die richtige Richtung gemacht. Allerdings wird schon jetzt sichtbar, dass noch Nachbesserungen erforderlich sind. " So sei die Verpflichtung zur tarifgerechten Entlohnung der Pflegefach- und Pflegehilfskräften grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings müssten alle in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten tarifgerecht entlohnt werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Verbesserungen zulasten der übrigen Berufsgruppen umgesetzt werden.
