Nach Tour durch Hannover: Wolf darf nicht geschossen werden
Der Wolf, der durch Hannover gezogen ist, wird nicht getötet. Die Untere Naturschutzbehörde erteilte nach einer "intensiven rechtlichen" Prüfung keine Ausnahmegenehmigung für den jetzigen Zeitpunkt.
Das teilte die zuständige Region Hannover am Freitag mit. Eine solche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist die Grundlage für eine Jagd und das Erschießen des Wolfs oder, wie es bei der Behörde heißt, die "letale Entnahme". Der Wolf gehört zu den besonders und streng geschützten Arten in Deutschland.
Kriterien für einen Abschuss nicht erfüllt
Nur Wölfe, die Menschen verletzen, sie unprovoziert verfolgen oder sich ihnen gegenüber aggressiv verhalten, ohne provoziert worden zu sein, dürften zum Abschuss freigegeben werden, erklärte die Region weiter. Auch wenn der Wolf sich einem Menschen auf 30 Meter nähere und sich dann nicht vertreiben lasse, wäre das den Angaben zufolge eine Voraussetzung. In all diesen Fällen müsse aber zuerst versucht werden, das Tier zu vergrämen.
Wolf nicht identifizierbar - und nicht mehr gesehen
Grundsätzlich bezieht sich eine solche Ausnahmegenehmigung auch immer auf ein bestimmtes Tier. "Für den vorliegenden Fall ergibt sich die Situation, dass das Tier nicht klar identifiziert wurde", so die Region Hannover. Außerdem wurde der Wolf nicht mehr gesichtet. Sollte aber durch einen Wolf Gefahr im Verzug sein, darf laut Naturschutzbehörde die Polizei auch ohne Ausnahmegenehmigung eingreifen.
Lies: Region muss zügig handlungsfähig sein
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) zeigte sich nach der Entscheidung verwundert: "Ich hatte aus guten Gründen geraten, eine Ausnahmegenehmigung vorzubereiten - nämlich für den Fall, dass der Wolf wieder in Hannovers Straßen gesichtet wird." Denn dann müsse die Region zügig handlungsfähig sein. "Mir ging es immer nur um die Vorbereitung und nicht die Anwendung zur Entnahme. Dass sie diese Möglichkeit jetzt liegen lässt, wundert mich sehr", sagte Lies. Aus seiner Sicht sei es besser, vor der Lage zu sein und eine Ausnahmegenehmigung zu haben, wenn sie gebraucht wird, anstatt mit leeren Händen dazustehen, wenn der Wolf tatsächlich wieder auftaucht.
Vor gut einer Woche war der Wolf acht Kilometer durch nördliche Stadtteile Hannovers gezogen. Über eine Videoaufnahme wurde dem niedersächsischen Umweltministerium zufolge ein Rüde bestätigt.
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