Mordfall Frederike: Karlsruhe fällt heute Grundsatzurteil
1981 wird eine Schülerin in der Nähe von Celle ermordet. Ein Tatverdächtiger wird freigesprochen. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob der Mann erneut vor Gericht gestellt werden darf.
Vor 42 Jahren wird die Schülerin Frederike von Möhlmann nach einer Chorprobe bei Celle vergewaltigt und ermordet. Schnell gibt es einen Tatverdächtigen, der vor Gericht gestellt wird. 1982 wird Ismet H. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf - aus Mangel an Beweisen. 1983 wird H. rechtskräftig freigesprochen.
Neues Gutachten: DNA-Spur brachte Beweise
Doch Frederikes Vater Hans von Möhlmann lässt nicht locker. Er kämpft viele Jahre um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 30 Jahre nach dem Mord ergibt ein neues Gutachten: Eine DNA-Spur an der Kleidung von Frederike könnte von Ismet H. stammen. Im vergangenen Jahr beantragt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren wieder aufzunehmen. H. kommt in Untersuchungshaft - und erhebt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Bundesgerichtshof muss grundsätzlich entscheiden
Es geht nun also um einen Grundsatzentscheid. Denn sowohl Grundgesetz als auch EU-Recht verbieten es eigentlich - bis auf wenige Ausnahmen -, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat noch einmal vor Gericht zu stellen. Seit 2021 jedoch gibt es in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung. Der Bundestag beschloss nach langen Diskussionen noch zu Zeiten der Großen Koalition die Gesetzesänderung. Nun soll es möglich sein, ein Verfahren wieder aufzurollen, wenn neue Beweise eine Verurteilung sehr wahrscheinlich machen. Das aber nur bei schweren Straftaten wie Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Wird der Mordfall Frederike wieder aufgerollt?
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nur wenn das der Fall ist, kann der Mordfall Frederike von Möhlmann wieder aufgerollt werden. Ismet H. sitzt seit vergangenem Sommer nicht mehr in Untersuchungshaft. Er hatte im Eilverfahren beantragt, dass der Haftbefehl gegen ihn vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Mit Erfolg.
