Missbrauchskomplex Münster: Verurteilte legen Revision ein
Die fünf Verurteilten - darunter ein Mann aus Hannover - haben nach den Urteilen im Prozess um den Missbrauchskomplex Münster Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Bis etwa Anfang November hat die Große Strafkammer nun Zeit, um ihre schriftliche Urteilsbegründung vorzulegen. Danach haben die Anwälte vier Wochen Zeit, um ihre Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft die Entscheidung des Landgerichts dann auf Rechtsfehler.
Lange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung
Das Gericht hatte die fünf Angeklagten am 6. Juli zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Für die vier Männer, darunter ein 36 Jahre alter Mann aus Hannover, ordnete das Gericht wegen Wiederholungsgefahr eine an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung an. Die 46 Jahre alte Mutter des 28-jährigen Haupttäters verurteilte das Gericht zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe. Die Männer sollen nach dem Urteil des Landgerichts wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für zehn, elf, zwölf und 14 Jahre hinter Gitter.
