Lebenslang für Mord an Frau aus Hannover: BGH lehnt Revision ab
Das Urteil gegen einen 35-Jährigen wegen der Ermordung einer 23-Jährigen in Hannover ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nach eigenen Angaben zurückgewiesen.
Das Landgericht Hannover hatte den Mann im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt - und sah auch eine besondere Schwere der Schuld erfüllt. Im Januar 2020 ermordete er die Frau in ihrer Wohngemeinschaft in Hannover. Er drang über eine Balkontür ein und versteckte sich anschließend mehrere Stunden lang in der Wohnung. Am nächsten Tag tötete er die junge Frau im Bad mit einem Messer.
Unerwiderte Liebe - Stalking beginnt
Zuvor hatte sich der Mann nach Angaben der Gerichte in die Frau verliebt, die mit ihm allerdings nur einen rein freundschaftlichen Umgang wollte. Dies empfand er als kränkend und begann zunächst damit, sein Opfer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren auszuspionieren. Außerdem verbreitete er anonym Beleidigungen über die junge Frau in sozialen Netzwerken.
