Landessozialgericht stärkt Rechte von Roma-Flüchtlingen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Ansprüche auf Sozialleistungen von nach Deutschland geflüchteten Roma gestärkt.
Das in Celle ansässige Gericht verpflichtete den Landkreis Hildesheim in einem Eilverfahren, den Antragstellern erheblich höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewähren. Die Entscheidung wurde am Montag bekannt. Das Gericht wies eine Beschwerde des Landkreises gegen einen Beschluss des Sozialgerichts zurück. Die Kammer hatte den Landkreis verpflichtet, einer sechsköpfigen Roma-Familie aus dem Kosovo ungekürzte Sozialleistungen zu gewähren und ihr Zugang zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu ermöglichen.
Landessozialgericht verweist auf UNHCR-Richtlinien
Weil weder das Kosovo, Serbien noch Nord-Mazedonien die Staatsangehörigkeit der Familie bestätigten, konnte die Familie jahrelang nicht ihre Identität nachweisen. Deswegen hatte der Landkreis den Klägern seit 2015 die Zahlung der üblichen Sozialleistungen mit der Begründung verweigert, sie hätten keine Pässe vorgelegt und ihre Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen. Aus Sicht des Landessozialgerichts ließ sich ein Nichtmitwirken der Familie bei der Beschaffung von Identitätspapieren aber nicht feststellen. Das Gericht verwies auch auf die Richtlinien des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo, wonach viele im Kosovo lebende Roma dort nicht registriert seien.
