Igor K. darf sich nicht erneut in MHH behandeln lassen
Der Montenegriner Igor K. will sich nach seiner erzwungenen Ausreise Anfang 2020 erneut in der MHH behandeln lassen. Doch: Seinen Eilantrag wies das Verwaltungsgericht jetzt ab.
Igor K. hatte darauf gepocht, dass es Beweise dafür gebe, dass er keinem kriminellen Clan angehöre. Außerdem sei eine medizinische Weiterbehandlung in der Bundesrepublik zwingend erforderlich, um seine Gesundheit vollständig wiederherzustellen. Beide Argumente ließ das Verwaltungsgericht Hannover jedoch nicht gelten - und lehnte den Eilantrag des Montenegriners am Dienstag ab.
Mit mehreren Schussverletzungen in der MHH behandelt
Igor K. war Anfang Februar vergangenen Jahres mit mehreren Schussverletzungen in der Medizinischen Hochschule behandelt worden. Weil die Behörden davon ausgingen, dass es sich bei ihm um ein hochrangiges Clan-Mitglied handelt, wurde ein großes Polizeiaufgebot zum Schutz von Igor K. und von unbeteiligten Menschen in der MHH abgestellt. Die Stadt Hannover wies Igor K. knapp zwei Wochen später aus und verfügte ein für fünf Jahre geltendes Einreiseverbot - wegen der Befürchtung, dass sich etwaige Clan-Konflikte nach Deutschland verlagern könnten. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Igor K. gilt weiterhin als mutmaßliches Clan-Mitglied
Das Verwaltungsgericht begründete seine jetzige Entscheidung damit, dass die von Igor K. vorgelegten Beweise gerade nicht ausschließen, dass er als Angehöriger eines kriminellen Clans angegriffen worden war. Auch gebe es weiterhin keine Anhaltspunkte für eine Verwechslung des Montenegriners mit einem gleichnamigen Dritten. Darüber hinaus ließen die vorgelegten medizinischen Berichte aus Montenegro nicht den Schluss zu, dass eine Behandlung in einer anderen Klinik unmöglich wäre, so das Verwaltungsgericht weiter. Igor K. bleibt nun noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
