Gullydeckel-Wurf: Anklage wegen versuchten Mordes erhoben
Nach Gullydeckel-Würfen im August 2022 auf der A7 hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim zwei junge Männer unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt. Zwei Menschen waren schwer verletzt worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft muss sich außerdem ein zum Tatzeitpunkt 17-Jähriger wegen Beihilfe verantworten. Die damals 18 und 20 Jahre alten Männer sollen im August vergangenen Jahres zwei Gullydeckel von einer Autobahnbrückenördlich von Hildesheim auf die A7 geschmissen haben. Ein Gullydeckel durchbrach die Windschutzscheibe eines Autos, die beiden Insassen wurden schwer verletzt. Die wegen versuchten Mordes angeklagten Männer sitzen seit April in Untersuchungshaft.
Auto führte Ermittler zu Tatverdächtigen
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die beiden älteren Angeklagten damals den gemeinsamen Entschluss getroffen haben, Gullydeckel von der Autobahnbrücke auf die A7 zu werfen. Dazu sollen sie aus der naheliegenden Ortschaft Harsum mehrere Gullydeckel mit einem Gewicht von je 24 Kilogramm entwendet und in ein Fahrzeug verladen haben, in dem auch der 17-jährige Angeschuldigte gesessen haben soll. Der damals 18-Jährige sowie der 20-Jährige sollen dann nacheinander zwei Gullydeckel auf die A7 geworden haben. Während die Tatverdächtigen die Gullydeckel entwendet haben sollen, sollen laut Staatsanwaltschaft mehrere Kameras in Harsum das Fahrzeug gefilmt haben. Die Ermittlungen haben dann zu den zwei Männern und dem Jugendlichen geführt. Der 17-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft den Plan, die Gullydeckel auf die Autobahn zu werfen, gekannt haben. Er habe zwar mehrfach Vorbehalte geäußert, sich jedoch nach Zurede dazu entschlossen, die beiden anderen Angeschuldigten zu begleiten. Weiterhin soll er die Taten dadurch gefördert haben, dass er auf der Brücke den Zugriff auf die im Fahrzeug befindlichen Gullydeckel erleichterte. Zudem habe er Aussagen gemacht, die den Tatvorwurf stützen.
Merkmal der Heimtücke sei erfüllt
Die Staatsanwaltschaft wertet die beiden Gullydeckel-Würfe als versuchten Mord. Es sei ihnen darauf angekommen sein, Unfälle hervorzurufen. Den Angeschuldigten sei bei ihrer Tat bewusst gewesen, dass Menschen tödlich verletzt werden könnten. Demnach hätten sie, so die Staatsanwaltschaft, den Tod anderer Menschen "billigend in Kauf genommen." Die Insassen des Autos seien arg- und wehrlos gewesen, demnach sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Zudem wirft ihnen die Staatsanwaltschaft gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.