Gericht kippt Genehmigung für Windkraftanlagen
Im Streit um den Bau von Windkraftanlagen an der B217 bei Hameln-Hilligsfeld hat das Verwaltungsgericht Hannover der Klage der Bundeswehr gegen die Stadt Hameln Recht gegeben. Die geplanten drei Anlagen dürfen daher nicht gebaut werden. Die bisherige Genehmigung durch die Stadt erklärte das Gericht für bauplanungsrechtlich unzulässig. Dieser würden "Belange der Verteidigung" entgegenstehen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Luftfahrtbehörde hatte Pläne nicht genehmigt
Die Bundeswehr hatte geklagt, weil die Stadt Hameln die Anlagen an einem Bereich genehmigte, den die Truppe bei der Pilotenausbildung als Tiefflugstrecke nutzt. Der Korridor werde zum Teil von bis zu sechs Hubschraubern gleichzeitig beflogen, hieß es. Auch die Luftfahrtbehörde hatte sich gegen die Pläne ausgesprochen. Eine von der Stadt Hameln als Kompromiss vorgeschlagene andere Flugroute wurde von der Bundeswehr mit Verweis auf zu erwartende Anwohnerproteste abgelehnt. Demnach hätte diese Route über Ortschaften wie Fleggesse oder Hasperde (Landkreis Hameln-Pyrmont) geführt.
Acht Anlagen waren geplant
Die Stadt hatte insgesamt acht Anlagen geplant. Die Bundeswehr lehnte das Aufstellen von zwei Windkraftanlagen ab, drei südlich gelegenen Anlagen stimmte sie aber zu. Vor Gericht ging es jetzt um drei im nördlichen Stadtgebiet gelegene Anlagen, die nun nicht gebaut werden dürfen.
