Gemeinsame Mutterschaft: Lesbisches Paar guter Dinge
Das lesbische Paar, das für die gemeinsamen Mutterschaft seines Kindes kämpft, ist nach der Anhörung vor dem Oberlandesgericht Celle am Mittwoch vorsichtig optimistisch.
Der Erörterungstermin mit Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Schellerten bei Hildesheim habe gezeigt, dass sich die Richter "sehr ernsthaft und umfassend" mit deren Argumenten auseinandersetzten, sagte die Rechtsanwältin Lucy Chebout im Anschluss. "Ich bin deshalb guter Dinge und nun warten wir gespannt auf die Entscheidung." Das Gericht will das Urteil nach eigenen Angaben in zwei bis drei Wochen verkünden.
Klägerinnen fühlen sich diskriminiert
Bei lesbischen Elternpaaren muss die zweite Mutter normalerweise vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Die Bearbeitung einschließlich der Besuche durch das Jugendamt dauert oft mehrere Monate, manchmal Jahre. Das finden die Klägerinnen diskriminierend.
Andere Paare ziehen nach
Mittlerweile ist aus ihrer Initiative eine Bewegung entstanden, die sich unter dem Hashtag #nodoption und auf der Webseite www.nodoption.de organisiert hat. Rund 30 weitere sogenannte Regenbogenfamilien haben Klage eingereicht. Dazu zählen auch Paare, bei denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat. Die beiden Klägerinnen wollen mit ihrer Anwältin und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) langfristig eine Gesetzesänderung erreichen.
