AfD-Kamera im Landtag: Klage zu den Akten gelegt
Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat im Streit um Filmaufnahmen im Landtag die Klage der mittlerweile aufgelösten AfD-Fraktion zu den Akten gelegt.
Das teilte das Gericht in Bückeburg (Landkreis Schaumburg) am Montag mit. Demnach ist der Antrag nach der Auflösung der Fraktion vor gut zwei Monaten zurückgenommen worden. An der Fortführung des Verfahrens bestehe kein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse, so das Gericht weiter.
Kamera war im Rückraum des Saals aufgestellt
Das Verfahren richtete sich gegen eine Regelung, die das Landtagspräsidium erlassen hatte, nachdem die AfD im Rückraum des Plenarsaals eine Kamera aufgestellt hatte, mit der auch Abgeordnete der anderen Fraktionen gefilmt worden sein sollen. Diese fürchteten daraufhin, dass ihre Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen werden könnten. Für das Filmen ist seither eine Genehmigung erforderlich, ausgenommen sind Medienvertreter. Auch Selfies bedürfen keiner gesonderten Genehmigung.
Aufnahmen für eigene Öffentlichkeitsarbeit
Dana Guth, die damalige Fraktionschefin der AfD, hatte dadurch ihr Recht auf freie Mandatsausübung und auf Kontrolle der Landesregierung verletzt gesehen. Die Begründung dafür: Die Regelung mache es ihr unmöglich, im Plenarsaal eigene Ton- und Filmaufnahmen von den Debattenbeiträgen anderer Fraktionen und von Regierungsmitgliedern anzufertigen und diese anschließend für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
