A1 mobil: OLG Celle weist Millionenklage ab
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Millionen-Klage des privaten Autobahn-Betreibers A1 mobil abgewiesen. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) ein Teilstück der A1 zwischen Hamburg und Bremen ausgebaut. Wegen geringerer Maut-Einnahmen als erwartet, forderte der Betreiber vom Bund rund 780 Millionen Euro. Im September 2018 hatte bereits das Landgericht Hannover die Klage von A1 mobil abgewiesen. Das OLG Celle folgte nun diesem Beschluss. Eine Revision ist nicht zugelassen, dagegen kann das Unternehmen aber Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen. A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte, man habe mit einer Bestätigung des früheren Urteils gerechnet und werde die Begründung der Richter nun gründlich prüfen.
Keine Prognose über Einbruch des Lkw-Verkehrs
A1 mobil betreibt einen 72,5 Kilometer langen Abschnitt auf der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Zwischen 2008 und 2012 hatte das Konsortium die Strecke von vier auf sechs Spuren ausgebaut. Im Gegenzug erhält A1 mobil 30 Jahre lang einen prozentualen Teil der Einnahmen aus der Lkw-Maut. Diese fielen geringer aus als erwartet, da nach der Finanzkrise 2008 die Zahl der Lastwagen auf der Strecke stark eingebrochen war. Deshalb fordert A1 mobil vom Bund rückwirkend mehr als zwei Millionen Euro zusätzlich pro Monat. Bis zu Abschluss des Vertrages habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch des Lkw-Verkehrs vorhergesagt hätte, argumentierte die Geschäftsführung. Nach Ansicht des Landgerichts Hannover hat A1 mobil das sogenannte Verkehrsmengenrisiko dagegen "umfassend, wissentlich und willentlich" übernommen.
"Landgericht hat richtig entschieden"
Das sieht auch das Oberlandesgericht so. "Das Landgericht hat richtig entschieden", sagte am Dienstag ein Sprecher des Celler OLG. Das Konsortium A1 mobil habe laut Vertrag mit der Bundesregierung das Verkehrsmengenrisiko übernommen, sagte der Sprecher NDR 1 Niedersachsen. Der Vertrag sei nicht begrenzt, so die Argumentation des Gerichts, das gelte sowohl bei geringeren, als auch bei deutlich höheren Einnahmen.
