95-jähriger ehemaliger KZ-Wächter soll vernommen werden
Der am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesene ehemalige KZ-Wächter Friedrich Karl B. soll nach dem Plan der Generalstaatsanwaltschaft Celle im März befragt werden.
Der Zeitpunkt sei gewählt, um dem 95-Jährigen Zeit zu geben, einen Anwalt zu benennen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Außerdem bekomme die Verteidigung noch Akteneinsicht. Friedrich Karl B., der am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt ankam, ist auf freiem Fuß. Er hatte gestanden, Wachmann in einem Außenlager des KZ Neuengamme bei Meppen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord vor.
Ermittlungen gegen B. zunächst eingestellt
Der Deutsche hatte seit 1959 in den USA gewohnt, wo seine Vergangenheit jahrzehntelang unbekannt geblieben war. In einer ersten Befragung nach seiner Ankunft in Deutschland erklärte er sich grundsätzlich bereit, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen den Mann im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: "Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus." Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.
Prozess nicht ausgeschlossen
Nach der Ausweisung durch die USA hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. "Wir wollen alles ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären", so der Sprecher. Ob es zu einer Anklage und einem Prozess kommt, ist bislang unklar. Das weitere Vorgehen werde davon abhängig gemacht, was bei der Vernehmung heraus kommt.
