Untreue: Gericht lässt Anklage gegen VW-Manager zu

Das Landgericht Braunschweig hat eine Anklage gegen vier VW-Manager wegen überhöhter Gehälter für Betriebsräte zugelassen. "Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Nach NDR Informationen gehören die ehemaligen Personalvorstände Horst Neumann und Karlheinz Blessing zu den Beschuldigten. Blessings Anwalt kündigte an, auf Freispruch zu plädieren. Die Anklagevorwürfe seien "in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht unbegründet", so der Jurist.
Schaden für VW: Fünf Millionen Euro
Der Vorwurf lautet auf Untreue, teils in besonders schwerer Form. Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten zwischen Mai 2011 und Mai 2016 überzogene Gehälter an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder gezahlt. Dabei sei VW ein Schaden von rund fünf Millionen Euro entstanden. Allein die "ungerechtfertigte Vergütung" für Betriebsratschef Bernd Osterloh soll sich auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben. Wann die Verhandlung beginnt, ist noch nicht entschieden. Gegen Osterloh läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die Untersuchungen vom Hauptverfahren gegen die vier Manager abgetrennt. Laut Staatsanwaltschaft sind die Vorwürfe gegen Osterloh "von untergeordneter Bedeutung und wiegen rechtlich weniger schwer".
VW lehnt Mitverantwortung ab
Bei der Anklageerhebung im November vergangenen Jahres hatte Volkswagen eine Mitverantwortung zurückgewiesen. Am Dienstag bekräftigte der Konzern: "Die Volkswagen AG hält an ihrer Rechtsauffassung fest, dass im Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden kann." Die Anklage richte sich nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen. Laut Staatsanwaltschaft wurde aber gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Man habe "bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrunde gelegt", so die Ankläger.
