Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen VW-Spitze

Einen Tag nach der Anklage gegen die Führungsspitze von Volkswagen trifft sich heute der Aufsichtsrat des Autobauers zu einer Sondersitzung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte am Dienstag wegen Marktmanipulation Anklage gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Vorstandschef Herbert Diess und Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 "vorsätzlich zu spät" über die Risiken der Dieselaffäre informiert und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen zu haben. Das Landgericht Braunschweig bestätigte am Mittwoch den Eingang der Anklageschrift.
Keine Ad-hoc-Meldung von Pötsch, Diess und Winterkorn
Pötsch, Diess und Winterkorn hätten VW-Aktionäre "nicht rechtzeitig über die erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns" informiert. Damit hätten sie "rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens" genommen. In der 636 Seiten langen Anklageschrift werde ausführlich erläutert, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 "vollständige Kenntnis" von dem Betrug gehabt hätten. Jeder von ihnen hätte jeweils die erforderliche Mitteilung veranlassen müssen, was nicht geschah.
VW hält an Pötsch und Diess fest
Nach einer Sitzung des Präsidiums des VW-Aufsichtsrats hieß es, das Unternehmen wolle trotz der Anklagen an Vorstandschef Diess und Chefaufseher Pötsch festhalten. Auch aus heutiger Sicht könne man keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen, teilte der innere Zirkel des VW-Kontrollgremiums am Dienstag nach einer kurzfristig einberufenen Sitzung mit. "Aus diesem Grund soll die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden", hieß es in der Erklärung. Dem sechsköpfigen Präsidium gehören Wolfgang Porsche als Vertreter der Familieneigner und Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) für das Land Niedersachsen an. Für die Arbeitnehmer sitzen IG-Metall-Chef Jörg Hofmann und die Betriebsratschefs von VW und Audi, Bernd Osterloh und Peter Mosch in dem Gremium. Pötsch, als Aufsichtsratschef ebenfalls Mitglied des inneren Zirkels, nahm wegen der Anklage gegen ihn nicht an den Beratungen teil.
Experte Schwope: Richtig, dass Diess bleibt
Nord/LB-Analyst Frank Schwope hat im Gespräch mit dem NDR angedeutet, dass die Anklageerhebung womöglich Einfluss auf das bereits laufende Kapitalanleger-Musterverfahren hat: "Das könnte dann auch wieder zu einer Belastung im einstelligen Milliardenbereich führen." Zur Rolle von Vorstandschef Herbert Diess sagte Schwope: "Er hat im Juli 2015 als Markenvorstand im Unternehmen angefangen. Im September ist der Vorfall bekanntgeworden. Wenn man zwei Monate im Unternehmen ist, kann man nicht für alles haftbar gemacht werden." Diess sei als Vorstandsvorsitzende federführend bei der milliardenschweren VW-Offensive für Elektromobilität: "Es wäre fatal, wenn man nun die Pferde wechseln würde."
Anwalt: Diess bleibt Vorstandsvorsitzender
Tido Park, der Anwalt von VW-Konzernchef Herbert Diess, wies die Vorwürfe wegen Marktmanipulation zurück. Die Anklageerhebung sei vollkommen unverständlich, weder die Fakten- noch die Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf. Die Anklage werde Diess zudem in Bezug auf sein Amt als Vorstandsvorsitzender nicht einschränken. "Er wird weiterhin mit vollem Engagement seine Aufgaben im Konzern wahrnehmen", sagte Park.
Auch Winterkorn weist Vorwürfe zurück
Der Anwalt von Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn teilt diese Argumentation: Winterkorn habe nicht vorzeitig vom Einsatz einer verbotenen Motorsteuerung erfahren.
Staatsanwaltschaft: Zeitplan noch unklar
Aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass das zuständige Landgericht Braunschweig nun die Zulassung der Anklageschrift prüfe und im Falle der Zulassung Termine zur Hauptverhandlung bestimmen werde. Wie lange die gerichtliche Prüfung dauert, könne noch nicht gesagt werden. Grund dafür seien die umfänglichen Ermittlungen und die entsprechend detaillierte Anklageschrift.
