Prozessauftakt: 700.000 Euro Steuerschaden mit Spielhallen

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadt Braunschweig steht ab Dienstag wegen Untreue und Bestechlichkeit vor dem Landgericht Braunschweig. Der 69 Jahre alte frühere Stadtamtsinspektor soll zwischen 2012 und 2015 die Vergnügungssteuer von Spielhallen absichtlich zu niedrig angesetzt haben. So habe er laut der Anklage Einspielergebnisse der Automaten in Höhe von mehr als 3,6 Millionen Euro nicht erfasst, damit die Spielhallen Steuern sparen. Dafür habe er von den Spielhallenbetreibern insgesamt 70.000 Euro verlangt und auch bekommen. Dem Finanzamt seien dadurch rund 700.000 Euro an Steuern entgangen, so die Staatsanwaltschaft. Das Urteil soll am 2. Juli fallen.
