Keine Strafbefehle gegen Ex-Leiter der Landesaufnahmebehörde
Das Amtsgericht Braunschweig hat den Erlass von Strafbefehlen gegen den ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde (LAB) und seiner Stellvertreterin abgelehnt. Das teilte die Kammer mit.
Der Fall hatte vor drei Jahren für Aufsehen gesorgt: In der LAB in Braunschweig hatten Asylbewerber durch Mehrfach-Identitäten Geld erschlichen. Aufgedeckt wurde der Asylbetrug von einer ehemaligen Behördenmitarbeiterin, sie hatte dem NDR davon berichtet. Davor hatte sie auch den Leiter der Behörde und seine Stellvertreterin informiert. Doch die sollen den Asylbetrug Geflüchteter verschleiert und nicht verfolgt haben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat und beantragte Strafbefehle am Amtsgericht. Der ehemalige Leiter sollte 10.800 Euro zahlen, seine Stellvertreterin 9.000 Euro.
Amtsgericht erkennt keine strafbare Handlung
Dem Amtsgericht zufolge haben sich die beiden Beschuldigten sich nicht strafbar gemacht. Dies gelte selbst, wenn die stellvertretende LAB-Leiterin mit Wissen ihres Vorgesetzten eine Mitarbeiterin angewiesen hat, Unterlagen mit Hinweisen auf den Asylbetrug ins Archiv zu bringen. Die beiden Beschuldigten seien Kraft ihrer Funktion nicht dazu verpflichtet gewesen, Hinweise auf den eventuellen Betrug mit Mehrfach-Identitäten weiterzuleiten, um ihn aufzuklären.
Unverständnis bei Nischk
Durch den Betrug war 2016 ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Die damalige Sachbearbeiterin Nadia Nischk hatte den Fall aufgedeckt und gemeldet. Daraufhin wurde sie entlassen. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts reagiert sie nun fassungslos. Nischk, die 2017 für ihr Verhalten als "Braunschweigerin des Jahres" geehrt wurde, sagte NDR 1 Niedersachsen, angesichts des entstandenen Schadens könne man sich nicht hinter Dienstvorschriften verstecken.
Fall geht vor Landgericht
Auch die Staatsanwaltschaft will die Ablehnung des Erlasses der Strafbefehle nicht akzeptieren. Sie hat Rechtsmittel eingelegt. Nun muss das Landgericht Braunschweig entscheiden.
