Stand: 25.05.2022 10:22 Uhr
Höhere Vergnügungssteuern in Königslutter sind rechtens
Die Stadt Königslutter im Landkreis Helmstedt darf höhere Vergnügungssteuern kassieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Die Stadt hatte den Steuersatz für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit von 18 auf 22 Prozent erhöht. Dagegen hatten zwei Spielhallenbetreiber und ein gewerblicher Spielgeräteaufsteller geklagt. Das OVG urteilte aber, die Steuererhöhung habe "keine erdrosselnde Wirkung" und verstoße somit auch nicht gegen die Berufsfreiheit im Grundgesetz. Eine Revision ist nicht möglich.
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