Stand: 02.03.2021 11:16 Uhr
Groner Doppelmord: Lebenslange Freiheitsstrafe rechtskräftig
Die lebenslange Freiheitsstrafe nach dem Göttinger Doppelmord-Prozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten verworfen. Demnach hat es keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Göttingen gegeben. Das Gericht hatte einen 53-Jährigen im vergangenen August zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Göttinger Stadtteil Grone seine Ex-Freundin und deren Arbeitskollegin getötet. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte zuvor auf Totschlag in besonders schwerem Fall und Totschlag plädiert.
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